Mietbedingungen

Definitionen
Art. 0.1




Vermieter: E-fun & Adventure Dreef 148, 3630 Maasmechelen VAT BE0798.875.370 Vertreten durch Ruben Baenens oder seinen Vertreter vor Ort.  
Art. 0.2Mieter: die Person, die Waren, Fahrzeuge oder Dienstleistungen von E-adventure nutzt.  
Art. 0.3Gruppe: Gruppe von Personen, einschließlich des Mieters, die gemeinsam Waren, Fahrzeuge oder Dienstleistungen von E-adventure nutzen.  
Art. 0.4Fahrer: jeder, der ein Fahrzeug führt.    
Allgemein
Art. 1.1Der Mieter haftet für die anderen Personen in seiner Gesellschaft. Er ist daher dafür verantwortlich, ihnen die Mietbedingungen mitzuteilen.
Art. 1.2Die Nutzung der dem Mieter anvertrauten Güter und Fahrzeuge erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Mieters.  
Art. 1.3Der Mieter haftet für die ordnungsgemäße Benutzung der ihm anvertrauten Schutzausrüstung - wie z.B. Helm - sowie der anderen Personen in seiner Gruppe.  
Art. 1.4Dem Mieter ist es nicht gestattet, Waren oder Fahrzeuge an Dritte zum Gebrauch oder zur Untervermietung zu überlassen.  
Art. 1.5Vom Mieter wird erwartet, dass er die ihm anvertrauten Güter und Fahrzeuge verantwortungsvoll und mit der gebotenen Sorgfalt behandelt und sie bestimmungsgemäß verwendet. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Waren und/oder Fahrzeuge im Zweifelsfall zurückzufordern, ohne dass der Mieter Anspruch auf Entschädigung hat.  
Art. 1.6Vom Mieter wird erwartet, dass er die Waren und Fahrzeuge in demselben Zustand zurückgibt, in dem er sie erhalten hat.  
Art. 1.7Die vom Mieter benutzten Güter und Fahrzeuge müssen von ihm an dem Ort zurückgegeben werden, an dem er sie erhalten hat, es sei denn, mit dem Vermieter wurde etwas anderes vereinbart.  
Art. 1.8





Die Routen mit den E-Scootern sind so angelegt, dass sie leicht innerhalb der folgenden Zeitspannen bewältigt werden können, unter Berücksichtigung der Pausen unterwegs: - Entdeckungstour, tagsüber: 3h - Outdoor Escape Game: 3h - Erlebnistour: 10h - Die Maas in der Abenddämmerung: 4h - Romantischer Abend: 4h Bei Überschreitung der oben genannten Zeiten gehen alle direkten und indirekten Kosten zu Lasten des Mieters, einschließlich eventueller Mietausfälle. Diese Zeiträume beginnen mit der in der Reservierungsanfrage gewählten Stunde.
Art. 1.9Die E-Roller sind immer ausreichend aufgeladen, um die gewählte Erlebnistour unbeschwert fahren zu können. Die ausgeschilderten Touren müssen jederzeit strikt eingehalten werden. Es ist verboten, die markierte Route zu verlassen. Sollte der Akku durch Abweichen von der eingezeichneten Route entladen sein, haftet der Mieter für Abholkosten und Mietausfall.  
Art. 1.10Während des Mietzeitraums können vom Vermieter Aufnahmen gemacht werden. Dieses Filmmaterial kann in jeglicher Form verwendet und weitergegeben werden (soziale Medien,...). Wenn Sie diese Erlaubnis nicht erteilen möchten, erwähnen Sie dies bitte bei der Unterzeichnung des Mietvertrags vor Ort.
Artikel 1 Absatz 11Im Falle von Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks zuständig, in dem sich der Firmensitz befindet, und es gilt immer belgisches Recht.
Sicherheit
Art. 2.1Jeder Fahrer eines E-Scooters muss im Besitz eines gültigen Führerscheins für Autos (B) oder Motorroller (AM oder A3) sein. Wenn dies nicht der Fall ist, wird die Kaution erhöht (siehe Abschnitt 4.1).

Fahrern ohne Führerschein B/AM/A3 ist die Einreise in die Niederlande untersagt. Jeder Fahrer muss spätestens vor Beginn der Aktivität seinen Führerschein in Verbindung mit einem Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Der Vermieter ist berechtigt, eine (digitale) Kopie dieser Dokumente anzufertigen. Kann eines dieser Dokumente nicht vorgelegt werden, ist der Vermieter berechtigt, dem/den betreffenden Fahrer(n) das Fahrrecht ohne jegliche Entschädigung zu verweigern.
Art. 2.2Das Mindestalter der Fahrer beträgt 16 Jahre. Gibt es in der Gruppe Personen zwischen 16 und 21 Jahren? Dann muss für jede Person zwischen 16 und 21 Jahren mindestens eine Begleitperson von mindestens 21 Jahren ständig anwesend sein.  
Art. 2.3Das Führen von Fahrzeugen ist nur im nüchternen Zustand erlaubt. Daher ist das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen und/oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können, verboten. Im Zweifelsfall hat der Vermieter das Recht, die Fahrberechtigung ohne jegliche Entschädigung zu verweigern.  
Art. 2.4Der Fahrer sollte seine Geschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten anpassen. Dabei muss er andere Verkehrsteilnehmer, streunende Tiere, Kinder, Glätte, Wetterbedingungen, Menschenansammlungen usw. in betracht ziehen.  
Art. 2.5Der Fahrer muss jederzeit die in dem Land, in dem er fährt, geltenden Verkehrsvorschriften einhalten. Es wird davon ausgegangen, dass der Fahrer sie kennt. Eine nicht erschöpfende Zusammenfassung ist diesem Vertrag zu Ihrer Information beigefügt. Verkehrsverstöße und die daraus resultierenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters.  
Art. 2.6
Mitfahrer können mitfahren, wenn der Fahrer mindestens 18 Jahre alt ist. Kinder können ab einem Alter von 8 Jahren als Beifahrer auf dem E-Scooter mitfahren, sofern ihre Körpergröße einen stabilen Sitz ermöglicht.  
Art. 2.7Die Mitnahme von Haustieren auf den E-Roller ist verboten, es sei denn, sie befinden sich in speziell dafür vorgesehenen und verschlossenen Körben, die ordnungsgemäß am speziellen Gepäckträger des E-Roller befestigt sind.  
Art. 2.8Wegen des elektrischen Antriebs hören andere die E-Roller nicht kommen. Außerdem nähern sich die Leute schneller als erwartet. Der Fahrer ist daher verpflichtet, den Simulationston am E-Roller immer eingeschaltet zu lassen.  
Art. 2.9Die Anweisungen des Vermieters müssen vom Mieter und seiner Gruppe stets strikt befolgt werden.
Beschädigung und Diebstahl
Art. 3.1Jeder Schaden, in welcher Form auch, geht vollständig zu Lasten des Mieters, unabhängig davon, ob er vom Mieter oder von Dritten verschuldet wurde. Der Vermieter haftet nicht für Schäden welcher Art auch immer, die während der Nutzung der dem Mieter anvertrauten Güter und Fahrzeuge entstehen, sei es im Betrieb oder im Stillstand. Dies gilt sowohl für Schäden am Mieter als auch an Dritten, Gütern usw. Im Schadensfall ist der Vermieter vom Mieter jederzeit zu informieren, spätestens bei der Rückgabe der ihm anvertrauten Güter oder Fahrzeuge. Der Mieter hat dem Vermieter die Kosten für die Reparatur sowie die Kosten für die Wiederbeschaffung und den Mietausfall zu erstatten. Werden diese Kosten nicht gezahlt, so gehen nicht nur die Kosten, sondern auch alle zusätzlichen Kosten zu Lasten des Mieters.  
Art. 3.2Der Mieter haftet in vollem Umfang für Diebstahl oder Verlust der ihm anvertrauten Waren oder Fahrzeuge. Bei Diebstahl oder Verlust hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu informieren. Der Mieter erstattet dem Vermieter die Kosten für die Wiederbeschaffung gestohlener oder abhanden gekommener Gegenstände und Fahrzeuge, einschließlich des Mietausfalls. Werden diese Kosten nicht gezahlt, so gehen nicht nur die Kosten, sondern auch alle alle zusätzlichen Kosten zu Lasten des Mieters.  
Art. 3.3Die E-Roller sollten immer im Lenkschloss abgestellt werden und für den Mieter ständig sichtbar sein. Die Schlüssel sollten sicher aufbewahrt werden.  
Art. 3.4Die E-Scooter sind gegen Schäden an Dritten versichert (Haftpflicht). Der Freibetrag hierfür beträgt 250 €. Bei Schäden an Dritten geht dieser Betrag von 250 € zu Lasten des Mieters. In den folgenden Fällen erhöht sich dieser Betrag auf 750 € zu Lasten des Mieters:

- Fahrer unter 21 Jahren - Fahrer ohne Führerschein B/AM/A3
Zahlungsbedingungen und Kaution
Art. 4.1Bevor der Mieter mit der Nutzung von Gütern und Fahrzeugen beginnt, muss er den Gesamtbetrag der Vereinbarung - einschließlich der Kaution - bezahlt haben. Andernfalls werden ihm diese Güter und Fahrzeuge nicht zur Verfügung gestellt. Eine Kaution von:
- 250 € für bis zu 6 Motorroller pro Reservierung.
- 500 € bei mehr als 6 Scootern pro Reservierung.

- 500 €, wenn ein Fahrer unter 21 Jahren ODER ein Fahrer ohne Führerschein B/AM/A3 in der Gruppe ist. Wenn die Kaution per Bankkarte gezahlt wurde, wird sie dem Mieter vom Vermieter innerhalb von 7 Werktagen nach der Nutzung der dem Mieter anvertrauten Güter und Fahrzeuge über ein Bankkonto zurückerstattet, sofern kein Diebstahl, Verlust oder Schaden jeglicher Art festgestellt wurde. Wird ein Diebstahl, Verlust oder Schaden festgestellt, wird die Kaution bis zur Deckung aller Kosten einbehalten. Im Falle eines Diebstahls, Verlusts oder einer Beschädigung erstellt der Vermieter dem Mieter einen verbindlichen Kostenvoranschlag. Übersteigen die Kosten den Betrag der vom Mieter geleisteten Kaution, muss der Mieter den Differenzbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Kostenvoranschlags per Banküberweisung an den Vermieter überweisen.  
Annulierungen und Erstattungen
Art. 5.1Stornierungen durch den Mieter: bis zu 7 Tage vor dem reservierten Termin ist dies kostenlos. Bei einer Stornierung zwischen 3 und 7 Tagen vor dem reservierten Termin erstattet der Vermieter dem Mieter 50 % der Stornogebühr.
Erfolgt die Stornierung später als 3 Tage vor dem reservierten Termin, hat der Mieter keinen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Stornierungen wegen schlechter Wetterbedingungen erfolgen in gegenseitiger Absprache zwischen Mieter und Vermieter. Im Falle einer Stornierung aufgrund schlechter Wetterbedingungen hat der Mieter das Recht, seine Aktivität innerhalb von 12 Monaten kostenlos umzubuchen.  
Art. 5.2Annulierung durch den Vermieter: Im Falle einer Annulierung durch den Vermieter - aus welchem Grund auch immer - erstattet er dem Mieter innerhalb von 7 Werktagen nach der Annulierung den gezahlten Betrag in voller Höhe auf sein Bankkonto zurück.  
Art. 5.3Erscheint die Gruppe nicht oder unvollständig zum reservierten Zeitpunkt, hat der Mieter keinen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung.