Definitionen
Art. 0.1Vermieter:
E-fun & Adventure
Dreef 148,
3630 Maasmechelen
USt-IdNr. BE0798.875.370

Vertreten durch Ruben Baenens oder seinen Vertreter vor Ort.
Art. 0.2Mieter: die Person, die Waren, Fahrzeuge oder Dienstleistungen von E-adventure nutzt.
Art. 0.3Gruppe: Gruppe von Personen, einschließlich des Mieters, die gemeinsam Waren, Fahrzeuge oder Dienstleistungen von E-adventure nutzen.
Art. 0.4Fahrer: jede Person, die ein Fahrzeug lenkt.
Allgemeines
Art. 1.1Der Mieter haftet für die anderen Personen in seiner Gruppe. Er ist somit auch dafür verantwortlich, ihnen die Mietbedingungen zur Kenntnis zu bringen.
Art. 1.2Die Nutzung der dem Mieter anvertrauten Gegenstände und Fahrzeuge erfolgt vollumfänglich auf eigenes Risiko des Mieters.
Art. 1.3Der Mieter haftet für die ordnungsgemäße Benutzung der ihm anvertrauten Schutzausrüstung - wie z.B. Helm - sowie der anderen Personen in seiner Gruppe.
Art. 1.4Dem Mieter ist es untersagt, Gegenstände oder Fahrzeuge Dritten zur Nutzung oder Untervermietung zu überlassen.
Art. 1.5Vom Mieter wird erwartet, dass er mit den ihm anvertrauten Gegenständen und Fahrzeugen verantwortungsbewusst und sorgfältig umgeht und diese bestimmungsgemäß nutzt. Der Vermieter hat im Zweifelsfall jederzeit das Recht, Gegenstände und/oder Fahrzeuge zurückzufordern, ohne dass der Mieter Anspruch auf Entschädigung hat.
Art. 1.6Vom Mieter wird erwartet, dass er die Gegenstände und Fahrzeuge in demselben Zustand zurückgibt, in dem er sie erhalten hat.
Art. 1.7Die vom Mieter genutzten Gegenstände und Fahrzeuge müssen von ihm an dem Ort zurückgegeben werden, an dem sie in Empfang genommen wurden, sofern mit dem Vermieter nichts anderes vereinbart wurde.
Art. 1.8Die Routen mit den E-Rollern sind so angelegt, dass sie unter Berücksichtigung von Pausen unterwegs bequem innerhalb der folgenden Zeiten absolviert werden können:
– Entdeckungstour, tagsüber: 3 Std.
– Outdoor Escape Game: 3 Std.
– Erlebnistour: 10 Std.
– Die Maas in der Abenddämmerung: 4 Std.
– Romantischer Abend: 4 Std.
Werden die oben genannten Zeiten überschritten, gehen alle direkten und indirekten Kosten zu Lasten des Mieters, einschließlich eines eventuellen Mietausfalls. Diese Zeiträume beginnen ab der in der Buchungsanfrage gewählten Uhrzeit.
Art. 1.9Die E-Roller sind immer ausreichend aufgeladen, um die gewählte Erlebnistour unbeschwert fahren zu können. Die ausgeschilderten Touren müssen jederzeit strikt eingehalten werden. Es ist verboten, die markierte Route zu verlassen. Sollte der Akku durch Abweichen von der eingezeichneten Route entladen sein, haftet der Mieter für Abholkosten und Mietausfall.
Art. 1.10Während der Mietdauer können vom Vermieter Bild- und Videoaufnahmen gemacht werden. Dieses Bildmaterial kann auf jedwede Weise verwendet und geteilt werden (soziale Medien, …). Falls Sie hierfür keine Zustimmung geben möchten, teilen Sie dies bitte bei der Unterzeichnung des Mietvertrags vor Ort mit.
Art. 1.11Im Streitfall sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks zuständig, in dem sich der Gesellschaftssitz befindet, und es gilt stets belgisches Recht.
Sicherheit
Art. 2.1Jeder Fahrer eines E-Rollers muss im Besitz eines gültigen PKW-Führerscheins (B) oder Mopedführerscheins (AM oder A3) sein. Ist dies nicht der Fall, erhöht sich die Kaution (siehe Art. 4.1).
Fahrern ohne Führerschein B/AM/A3 ist es untersagt, in die Niederlande zu fahren.
Jeder Fahrer muss seinen Führerschein in Kombination mit dem Personalausweis oder Reisepass spätestens vor Beginn der Aktivität vorlegen. Der Vermieter ist berechtigt, eine (digitale) Kopie dieser Dokumente anzufertigen. Kann eines dieser Dokumente nicht vorgelegt werden, hat der Vermieter das Recht, dem/den betreffenden Fahrer(n) das Fahren ohne jeglichen Anspruch auf Entschädigung zu verweigern.
Art. 2.2Das Mindestalter der Fahrer beträgt 16 Jahre. Befindet sich jemand zwischen 16 und 21 Jahren in der Gruppe? Dann muss für jede Person zwischen 16 und 21 Jahren mindestens eine Begleitperson ab 21 Jahren durchgehend anwesend sein.  
Art. 2.3Das Fahren mit Fahrzeugen ist nur in nüchternem Zustand gestattet. Das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen und/oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können, ist daher verboten. Bei Zweifeln hat der Vermieter das Recht, die Fahrerlaubnis ohne jegliche Entschädigung zu verweigern.  
Art. 2.4Der Fahrer sollte seine Geschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten anpassen. Dabei muss er andere Verkehrsteilnehmer, streunende Tiere, Kinder, Glätte, Wetterbedingungen, Menschenansammlungen usw. in betracht ziehen.
Art. 2.5Der Fahrer hat sich jederzeit an die geltenden Verkehrsregeln des Landes zu halten, in dem er unterwegs ist. Es wird vorausgesetzt, dass der Fahrer diese kennt. Zur Information ist diesem Vertrag eine nicht erschöpfende Zusammenfassung beigefügt. Verkehrsverstöße und die daraus resultierenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters.  
Art. 2.6Die Mitnahme von Passagieren ist möglich, sofern der Fahrer mindestens 18 Jahre alt ist.
Kinder dürfen ab einem Alter von 8 Jahren als Passagier auf dem E-Roller mitfahren, vorausgesetzt, ihre Körpergröße erlaubt einen stabilen Sitz.  
Art. 2.7Die Mitnahme von Haustieren auf den E-Roller ist verboten, es sei denn, sie befinden sich in speziell dafür vorgesehenen und verschlossenen Körben, die ordnungsgemäß am speziellen Gepäckträger des E-Roller befestigt sind.
Art. 2.8Wegen des elektrischen Antriebs hören andere die E-Roller nicht kommen. Außerdem nähern sich die Leute schneller als erwartet. Der Fahrer ist daher verpflichtet, den Simulationston am E-Roller immer eingeschaltet zu lassen.
Art. 2.9Die Anweisungen des Vermieters müssen vom Mieter und seiner Gruppe stets strikt befolgt werden.
Schäden und Diebstahl
Art. 3.1Jeder Schaden, in welcher Form auch, geht vollständig zu Lasten des Mieters, unabhängig davon, ob er vom Mieter oder von Dritten verschuldet wurde. Der Vermieter haftet nicht für Schäden welcher Art auch immer, die während der Nutzung der dem Mieter anvertrauten Güter und Fahrzeuge entstehen, sei es im Betrieb oder im Stillstand. Dies gilt sowohl für Schäden am Mieter als auch an Dritten, Gütern usw. Im Schadensfall ist der Vermieter vom Mieter jederzeit zu informieren, spätestens bei der Rückgabe der ihm anvertrauten Güter oder Fahrzeuge. Der Mieter hat dem Vermieter die Kosten für die Reparatur sowie die Kosten für die Wiederbeschaffung und den Mietausfall zu erstatten. Werden diese Kosten nicht gezahlt, so gehen nicht nur die Kosten, sondern auch alle zusätzlichen Kosten zu Lasten des Mieters.
Art. 3.2Der Mieter haftet in vollem Umfang für Diebstahl oder Verlust der ihm anvertrauten Waren oder Fahrzeuge. Bei Diebstahl oder Verlust hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu informieren. Der Mieter erstattet dem Vermieter die Kosten für die Wiederbeschaffung gestohlener oder abhanden gekommener Gegenstände und Fahrzeuge, einschließlich des Mietausfalls. Werden diese Kosten nicht gezahlt, so gehen nicht nur die Kosten, sondern auch alle alle zusätzlichen Kosten zu Lasten des Mieters.
Art. 3.3Die E-Roller sollten immer im Lenkschloss abgestellt werden und für den Mieter ständig sichtbar sein. Die Schlüssel sollten sicher aufbewahrt werden.
Art. 3.4Die E-Roller sind für Schäden an Dritten versichert (Haftpflichtversicherung). Die Selbstbeteiligung hierfür beträgt 250 €. Kommt es zu einem Schaden an Dritten, geht dieser Betrag von 250 € zu Lasten des Mieters. In folgenden Fällen erhöht sich dieser Betrag auf 750 €:
– Fahrer jünger als 21 Jahre
– Fahrer ohne Führerschein B/AM/A3
Zahlungsbedingungen und Kaution  
Art. 4.1Der Mieter muss vor Beginn der Nutzung von Gegenständen und Fahrzeugen den Gesamtbetrag der Vereinbarung – einschließlich Kaution – beglichen haben. Andernfalls werden ihm diese Gegenstände und Fahrzeuge nicht anvertraut. Für die E-Roller gilt eine Kaution in Höhe von:
– 250 € für bis zu 6 Roller pro Buchung.
– 500 € bei mehr als 6 Rollern pro Buchung.
– 500 €, wenn sich ein Fahrer unter 21 Jahren ODER ein Fahrer ohne Führerschein B/AM/A3 in der Gruppe befindet.
Wird die Kaution per Bankkarte bezahlt, wird diese vom Vermieter innerhalb von 7 Werktagen nach der Nutzung der an den Mieter anvertrauten Gegenstände und Fahrzeuge per Banküberweisung zurückerstattet, vorausgesetzt, es wurden kein Diebstahl, kein Verlust oder keine Schäden jeglicher Art festgestellt. Wird Diebstahl, Verlust oder ein Schaden festgestellt, wird die Kaution so lange einbehalten, bis alle Kosten gedeckt sind. Im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung lässt der Vermieter dem Mieter einen verbindlichen Kostenvoranschlag zukommen. Übersteigen die Kosten den Betrag der vom Mieter hinterlegten Kaution, hat der Mieter die Differenz innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Kostenvoranschlags per Banküberweisung an den Vermieter zu zahlen.  
Annulierungen und Erstattungen
Art. 5.1Annulierung durch den Mieter: Bis zu 7 Tage vor dem reservierten Zeitpunkt ist dies kostenlos. Bei einer Annulierung zwischen 3 und 7 Tagen vor dem reservierten Zeitpunkt erstattet der Vermieter dem Mieter 50 % des Stornobetrags zurück. Erfolgt die Annulierung später als 3 Tage vor dem reservierten Zeitpunkt, hat der Mieter keinen Anspruch auf eine finanzielle Erstattung.
Annulierungen aufgrund schlechter Wetterbedingungen erfolgen in gegenseitiger Absprache zwischen Mieter und Vermieter. Im Falle einer Annulierung aufgrund schlechter Wetterbedingungen hat der Mieter das Recht, seine Aktivität innerhalb von 12 Monaten kostenlos umzubuchen.  
Art. 5.2Annulierung durch den Vermieter: Im Falle einer Annulierung durch den Vermieter - aus welchem Grund auch immer - erstattet er dem Mieter innerhalb von 7 Werktagen nach der Annulierung den gezahlten Betrag in voller Höhe auf sein Bankkonto zurück.
Art. 5.3Erscheint die Gruppe nicht oder unvollständig zum reservierten Zeitpunkt, hat der Mieter keinen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung.